Nach Klärung von Eigenbeteiligungen und der Beschreibung individueller Autonomie können Positionen und deren Verantwortung beschrieben werden.
Erst dann kann eine Entscheidung gefällt werden.
Dabei berücksichtigen wir die Logik:
Zu jeder wahren Erkenntnis gehört immer nur eine Entscheidung.
Solange noch Alternativen erkennbar sind, wurde bei der bisherigen Arbeit fehlerhaft gearbeitet.