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Ethik ist die Möglichkeit, Erkenntnis richtigen Handelns zu gewinnen und gehört deshalb auch in den Bereich einer Beziehung. Sie ist insofern eine Möglichkeit, da ihr Hauptinstrumentarium die menschliche Logik ist und dadurch Überprüfbarkeit ermöglicht. Sie hat dazu dem Merkmal ”religiös neutral” zu genügen, auch wenn es Situationen geben mag, in denen religiöse Fragen ethisch geprüft werden sollen. Anthropologisch orientierte Ethik (was Humanethik genannt werden könnte) kommt jedoch nicht ohne eine Grundposition aus. Die ergibt sich aus dem Beziehungsleitbild: Ethik setzt die Gleichwertigkeit der Menschen voraus.
Moral dagegen ist ein religiöses und ein theologisches Phänomen, das seine Folgerungen aus vorgebenen Direktiven von Glaubensinhalten erhält und deshalb der Neuartigkeit einer Beziehung nicht Rechnung tragen kann. Sie führt eher zu Erwartungen, Wünschen und Ansprüchen, die nur der eigenen Herkunftsphilosophie dienen und deshalb bisjetzige Denksysteme wieder schließen will, die durch die Begegnung mit dem so ganz anderen Menschen glücklicherweise göffnet worden sind.
Um ethische Themen angemessen behandeln zu können, bedarf es der Fähigkeit zur Einsicht und des Mutes, erarbeitetes Wissen nach einer Realitätskontrolle in die Diskussion einzubringen. Dabei gilt nicht der Ruf eines Menschen als Autoritätsgrundlage, sondern das zu einem Sachverhalt gehörende Wissen. Dieses Wissen muß logische Bezüge zum Sachverhalt aufweisen. Es kann die Situation auftreten, daß nur wenig Wissen vorhanden ist. Dann muß (müssen als logische Folge) weiteres Wissen aus überprüfbaren Quellen erarbeitet werden.
Wer ethische Fragestellungen bearbeiten möchte, muß uneingeschränkte Informationsrechte haben, es sei denn Gesetze schreiben ”Verschlußsachen” vor. Um ethische Fragestellungen bearbeiten zu können, bedarf es des Interesses am Menschen, an denkerisch sauberer Arbeit und an der Möglichkeit, neue Erfahrungen zu machen.
Um die rechtlichen Zusammenhänge einer ethischen Thematik erkennen zu können, muß eine Erfassung des Sachverhaltes alle notwendigen Tatbestände darlegen. Die Kenntnis der Tatbestände muß auf die reale, logisch zusammengehörende Struktur des Sachverhaltes aufbauen können. Dazu bedarf es einer Wirklichkeitsprüfung aller Tatbestände. Außerdem muß eine Überprüfung des Wahrheitsgehaltes der Informationen zum Sachverhalt die weitergehende Diskussion erlauben.
Gibt es unüberbrückbare Unstimmigkeiten, Informationsverluste, unwahre Mitteilungen o.ä., muß das Gespräch neu beginnen oder entsorgt werden, damit keine nachtragsartigen Müllberge gesammelt werden, die im Falle einer diesbezüglichen Güterteilung die Beziehung noch mehr belasten.
Zur Vorbereitung konkreter Handlungen benötigen wir Kenntnisse möglicher Verhaltens- und Handlungsweisen, die zum Thema (zum zu bearbeitenden Sachverhalt) gehören.
Um dies exakt bestimmen zu können, brauchen wir auch Kenntnisse über mögliche Grenzen menschlicher Möglichkeiten oder Fähigkeiten im Zusammenhang mit dem Thema, damit auch nicht unbewußt nichts real Unmögliches vom Gegenüber erwartet wird.
Nach Klärung von Eigenbeteiligungen und der Beschreibung individueller Autonomie können Positionen und deren Verantwortung beschrieben werden. Erst dann kann eine Entscheidung gefällt werden.
Dabei berücksichtigen wir die Logik: Zu jeder wahren Erkenntnis gehört immer nur eine Entscheidung. Solange noch Alternativen erkennbar sind, ist bei der bisherigen Diskussion fehlerhaft argumentiert worden.
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