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Rechtslage

Um die rechtlichen Zusammenhänge einer ethischen Thematik erkennen zu können, muß eine Erfassung des Sachverhaltes alle notwendigen Tatbestände darlegen.

Die Kenntnis der Tatbestände muß auf die reale, logisch zusammengehörende Struktur des Sachverhaltes aufbauen können.

Dazu bedarf es einer Wirklichkeitsprüfung aller Tatbestände.

Außerdem muß eine Überprüfung des Wahrheitsgehaltes der Informationen zum Sachverhalt die weitergehende Arbeit erlauben.

Gibt es unüberbrückbare Unstimmigkeiten, Informationsverluste, unwahre Mitteilungen o.ä., muß die Arbeit neu beginnen oder aufgegeben werden.

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