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Eigenverantwortung

Nach Klärung von Eigenbeteiligungen und der Beschreibung individueller Autonomie können Positionen und deren Verantwortung beschrieben werden.

Erst dann kann eine Entscheidung gefällt werden.

Dabei berücksichtigen wir die Logik: Zu jeder wahren Erkenntnis gehört immer nur eine Entscheidung.

Solange noch Alternativen erkennbar sind, wurde bei der bisherigen Arbeit fehlerhaft gearbeitet.

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