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Im Arbeitsrecht gibt es keinen Unterschied zwischen Aushilfen und Festangestellten. Arbeitnehmer sind Arbeitnehmer und haben alle die gleichen Rechte, ob ein Vertrag schriftlich vorliegt oder nicht. Ausnahmen sind “Selbständige”, die nicht überwiegend von einem Arbeitgeber Honorar oder Lohn erhalten.
Kündigungen (immer schriftlich!) müssen der gekündigten Person gegenüber nicht begründet werden, um rechtswirksam zu sein, wenn weniger als 10 Angestellte da sind. Nur vor einem Arbeitsgericht muß begründet werden. Ab 10 Arbeitnehmern muß begründet werden.
Auch Krankheiten können ein Kündigungsgrund sein. Pi mal Daumen: In mindestens 2 Jahren jedes Jahr Lohnfortzahlungen für mehr als 6 Wochen.
Nebenjobs sind erlaubt (auch wenn der Arbeitgeber dies untersagt), wenn durch sie dem Arbeitgeber keine Beeinträchtigungen entstehen und wenn sie gesetzlich erlaubt sind. Bei Beamten gilt das Phänomen der totalen Anhänglichkeit: 24 Stunden am Tag sind Beamte verbeamtet.
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